Strafrecht

In strafrechtlichen Angelegenheiten überwiegt das Tätigwerden im Rahmen von Verkehrs-, Eigentums-, und Körperverletzungsdelikten.

Die frühzeitige Einschaltung des Rechtsanwaltes im Strafverfahren, also vor Abschluß des Zwischenverfahrens, wird von der überwiegenden Zahl der Mandanten oft sträflich vernachlässigt. Dabei bietet gerade das Vorverfahren und auch das sich daran anschließende Zwischenverfahren, oft aussichtsreiche Möglichkeiten der wirksamen Strafverteidigung.

Die Abrechnung im Strafrecht erfolgt auf Grundlage einer Honoravereinbarung.