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Dienstleistungsverständnis Das Dienstleistungsverständnis der Kanzlei ist geprägt von der Überzeugung, dass nur die rechtlich fundierte und zugleich zügige Durchdringung und Bearbeitung, des durch den Anwalt im persönlichen Gespräch mit dem Mandanten zu extrahierenden und rechtlich relevanten Substrats, die Grundlage eines erfolgreichen Mandatsabschlusses ist. Dabei gilt es, die Wünsche der Mandantschaft in Einklag mit dem rechtlich Möglichen zu bringen, wobei neben den anvisierten Primärzielen auch nachgelagerte Ziele und Mandanteninteressen, sowie die damit im Zusammenhang stehenden rechtlichen Problemfelder, zu berücksichtigen sind. Feste Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei und der enge Kontakt zwischen Anwalt und Mandant, sind Teil der Geschäftsphilosophie. |